Charterbedingungen 2012/A

 

 

 

Land und Leute

Für das Befahren der kroatischen Gewässer muß jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein, der im Heimatland für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist. Mindestens ein Crewmitglied muß über ein Funksprechzeugnis verfügen. Das Chartergebiet (bis 15 sm von der Küste und bis Dubrovnik im Süden) darf nicht überschritten werden.

Nach Reservierung des Bootes erhalten Sie den Chartervertrag. Dieser ist innerhalb von 1 Woche, vom Charterer und ggfs. vom Schiffsführer unterzeichnet, zurückzusenden. Gleichzeitig ist eine Anzahlung von 50 % des gesamten Charterbetrages als Überweisung auf unser Konto, zu leisten (Überweisung- beleg ist beizufügen). Die Restzahlung soll 14 Tage vor Reisebeginn unserem Konto gutgeschrieben sein.

Der Charterer erklärt, über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in der Sportschifffahrt Küste/See zu verfügen. Einweisung und Probefahrt erfolgen durch den Vercharterer oder durch eine von ihm beauftragte Person. Sollte der Charterer trotz gründlicher Einweisung nach Feststellungen des Vercharterers oder der einweisenden Person nicht die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, das Schiff zu fahren, hat der Vercharterer das Recht, das Fahren mit dem Schiff zu untersagen. Schadensersatzansprüche gegen den Vercharterer bestehen in diesem Falle nicht.

Die Yacht ist vollkasko- und haftpflichtversichert (mit € 1.250,-- Selbstbeteiligung). Der Selbstbeteiligungsbetrag (Kaution) ist bei Übernahme des Bootes in bar zu hinterlegen. Die Kaskoversicherung deckt, abzüglich des Selbstbehaltes, Schäden aus Verlust und Beschädigung durch Schiffsunfall, Feuer, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl. Der Charterer haftet bis zur Höhe der Selbstbeteiligung insbesondere auch hinsichtlich unverschuldeter Beschädigung, Verluste usw. durch höhere Gewalt, Diebstahl u. ä.

Bei Schäden, Kollision, Havarie oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist der Vercharterer unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Personen- oder Sachschäden fertigt der Charterer ein Protokoll an und läßt dieses durch eine sachkundige Person (Hafenmeister, Arzt, Havariekommissar o. ä.) gegenzeichnen.

Darüberhinaus ist der Vercharterer auch bei vorhersehbarer Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Schiffes durch Behörden oder Außenstehende umgehend zu verständigen. Sind die Beschlagnahme bzw. Behinderung durch den Charterer schuldhaft verursacht so haftet dieser für alle Folgen gegenüber dem Vercharterer.

Sollte ein Schaden durch Auffahren auf Klippen, Untiefen oder Sonstiges entstanden sein, welche in den Seekarten eingezeichnet oder durch Kardinalzahlen im Wasser gekennzeichnet sind, ist dies grob fahrlässig, sodaß sich die Selbstbeteiligung auf das Doppelte erhöht. Sollte jedoch die Versicherung aufgrund des Tatbestands der "groben Fahrlässigkeit" die Begleichung des Schadens ablehnen, so trägt der Charterer sämtliche Kosten und Folgekosten (incl. evtl. zu zahlender Nutzungsausfallentschädigung für den Nachmieter). Für verschwiegene Schäden haftet der Charterer auch nach Rückzahlung der Kaution.

Tritt während der Charterzeit ein unvorhersehbarer nicht vom Charterer verursachter Schaden auf, sodaß das Schiff länger als 2 Tage nicht gefahren werden kann, wird dem Charterer nach dieser Frist die Zeit, in der er das Schiff nicht nutzen konnte, erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Sollte ein kleinerer Schaden entstanden sein, welcher die weitere Nutzung des Schiffes nicht behindert, ist der Charterer verpflichtet, 24 Stunden vor Charterende im Heimathafen zu sein um dem Vercharterer die Möglichkeit zu geben, den Schaden zu beheben und somit dem nachfolgenden Charterer die uneingeschränkte Nutzung des Schiffes zu ermöglichen.

Der Charterer hat alle verlorenen, beschädigten oder gestohlenen Gegenstände, die sich an Bord befinden oder befanden, zu melden. (Bootsausstattungs- und Inventarliste liegen an Bord) Wird das Schiff, einschl. Zubehör, nach Beendigung der Reise ohne Schäden, Verluste etc. zurückgegeben, wird die Kaution ohne Abzüge zurückgezahlt.

Der Charterer ist verpflichtet, während der gesamten Mietzeit, alle anfallenden Pflege- und Wartungsarbeiten, insbesondere die Kontrolle des Ölstands, täglich durchzuführen. Schäden, die auf unterlassene Wartung während der Mietzeit zurückzuführen sind, wie etwa das Trockenlaufen des Motors, sind nicht versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Sollte der Mieter Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht oder mitverursacht haben, hat er die Schäden und alle Folgeschäden zu ersetzen. Die Haftung ist in diesem Fall nicht auf die geleistete Kaution beschränkt. Ebenfalls haftet der Charterer für eventuelle Mietausfälle.

Kann der Charterer die Charter nicht antreten, so hat er dies unverzüglich dem Vercharterer mitzuteilen. Gelingt es dem Vercharterer, die Yacht anderweitig zu vermieten, so wird der bis dahin gezahlte Charterbetrag unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von € 80,-- zurückgezahlt. Andernfalls hat der Vercharterer Anspruch auf:

- 30 % des Charterpreises - Rücktritt bis 3 Monate vor Charterbeginn

- 50 % des Charterpreises - Rücktritt bis 2 Monate vor Charterbeginn

- 70 % des Charterpreises - Rücktritt bis 1 Monat vor Charterbeginn

-100 % des Charterpreises - Rücktritt innerhalb 1 Monats vor Charterbeginn

(es wird unbedingt der Abschluß einer Reiserücktrittversicherung empfohlen). Kann das Schiff nicht rechtzeitig vom Vercharterer zur Verfügung gestellt werden und steht kein wertmäßig ähnliches Schiff bereit, so kann der Charterer frühestens 48 Stunden nach Charterbeginn vom Vertrag zurücktreten. In dem Fall werden dem Charterer alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z. B. Reise- Übernachtungskosten, entgangener Urlaub etc.) sind ausgeschlossen. Sollte der Charterer nicht vom Vertrag zurücktreten, wird die Zeit, in der er das Schiff nicht nutzen konnte erstattet. Sollten Teile der Ausrüstung oder des Inventars während einer vorangegangenen Charter verlorengegangen oder beschädigt worden sein, und bis zum Beginn der neuen Charter kein entsprechender Ersatz besorgt werden konnte, berechtigt dies den Charterer nicht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, das Schiff wäre dadurch in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt.

Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt wenn das Schiff wieder im Heimathafen ist. Witterungsbedingte Probleme berühren die Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe nicht. Der Charterer hat die Yacht daher in den letzten 24 Stunden vor Charterende in ausreichender Nähe zum Heimathafen zu halten (Festland). Wird das Boot später als 2 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, berechnen wir für jede angefangene Stunde eine Entschädigung von € 30,--, weitere Schadensersatzansprüche des Vercharterers sind dadurch nicht ausgeschlossen.

Verläßt der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem Heimathafen, werden ihm die Kosten für die Rückführung des Schiffs in Rechnung gestellt, soweit diese nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Der Charterer hat für das Schiff zu sorgen bzw. sorgen zu lassen, bis es der Vercharterer übernehmen kann.

Bettwäsche, Handtücher, Geschirrtücher sowie Abwaschmittel, Filtertüten, Lebensmittel und Getränke sind mitzubringen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Bettwäsche und Handtücher zu mieten. (s. Reservierungsantrag). Nebenkosten wie Treibstoff, Strom, Hafengebühren etc. hat der Mieter zu tragen. Das Boot wird mit vollem Wasser- Treibstofftank übergeben. In dem gleichen Zustand ist das Boot vom Mieter zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Sollte ein Nachtanken erforderlich sein, so gehen diese Kosten zu Lasten des Mieters und werden von der Kaution einbehalten. Die Gebühr für de Endreinigung beträgt € 70,-- und ist in bar bei Übernahme des Schiffes zu zahlen.

Eine Charterwoche beginnt jeweils am Samstag um ca.17.00 Uhr und endet samstags um ca.10.00 Uhr. Abweichende Regelungen sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung des Vercharterers. Haustiere an Bord nur nach vorheriger Absprache. Es ist jedoch vom Charterer darauf zu achten, daß an Bord befindliche Gegenstände wie Geschirr, Besteck o. ä. nicht zur Pflege, Fütterung etc. benutzt werden. Darüberhinaus hat der Charterer darauf zu achten, daß jegliche Verunreinigung der Polster, Betten, Kissen u. s. w. durch das Haustier vermieden wird. Gleichzeitig wird eine zusätzliche Endreinigungsgebühr von € 35,-- erhoben.

Eventuelle Regreßansprüche die sich an den Vercharterer/Eigner richten, sind innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Charter per eingeschriebenen Brief an den Vercharterer zu stellen. Diese können jedoch nur dann bearbeitet werden, wenn die angegebenen Tatbestände dem Charterer spätestens bei Rückgabe des Schiffes durch den Vercharterer oder eine beauftragte Person schriftlich bestätigt wurden. Schadensersatzansprüche werden maximal auf die Höhe der Chartergebühr beschränkt.

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